Hallo liebe Ruderer und Ruderinnen,
wie Ihr sicher aus der Presse erfahren habt, ist seit Montag die Ausübung von „individuellem Einzelsport“ wieder erlaubt.
Dies gilt auch für unseren Rudersport.
Es gibt aber gewisse Einschränkungen, Stand heute ist dieser:
- Der Betrieb von Sporthallen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung bleibt verboten.
Erlaubt ist:
- Ausübung an der frischen Luft
- Sport im öffentlichen Raum oder Freiluft Sportanlage
- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen (bis zu 5 Personen)
- Kontaktfreie Durchführung
- Keine Nutzung von Umkleide und Dusche
- Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zur Anlage
- Keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen
- Keine besondere Gefährdung von anderen Personen durch Aufnahme des Trainingsbetriebes
- Keine Zuschauer
Dabei ist zu beachten;
- Allgemeines Abstandsgebot (1,5 m)
- Vereinsräume sind geschlossen zu halten
- Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Sporthallen, Sportplätze, Sportanlagen oder Sporteinrichtungen betreibt oder nutzt!
- Dies Verordnung gilt vom 11 Mai bis zum Ablauf des 17. Mai 2020
Für den Rudersport ergibt sich auf Empfehlung des BRV daher folgendes:
- Für den Breitensport ist das Rudern nur im Einer
- oder im Zweier, wenn aus gemeinsamer Hausgemeinschaft gestattet.
- Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen
- Toiletten dürfen benutzt werden, da diese nicht zur Umkleide gehören
Für den Miltenberger Ruder-Club heißt das nun :
- Am kommenden Samstag wird die Pritsche eingesetzt
- Rudern ist nur für Geübte im Einer erlaubt
- Zweier dürfen in häuslicher Gemeinschaft gefahren werden.
- Wer rudern möchte, muss sich in der Whats-App -Gruppe „Rudern MIL“ anmelden. Wer noch nicht aufgenommen ist meldet sich bitte bei Christiane Frankenberger-Bube.
- Zwischen den einzelnen Ruderer/innen muss ein zeitlicher Abstand von 15 Minuten eingehalten werden. Keine „Rudelbildung“!
- Umziehen am Bootshaus ist nicht möglich, Ihr müsst in Sportkleidung kommen, Boot und Skulls raustragen, auf Wasser gehen.
- Die Boote werden nach dem Rudern nur abgespritzt, Bootslappen sollen nicht benutzt werden.
- Die Skulls sind nach dem Rudern zu desinfizieren (Mittel steht bereit)
- Das Gelände ist sofort wieder zu verlassen.
- Auf dem Gelände muss Mund/Nasenschutz getragen werden.
- Es ist nicht erlaubt einen Vierer auf Lücke zu fahren!
- Die Benutzung des Kraftraumes ist weiterhin verboten!
- WICHTIG: Jeder Fahrt im Fahrtenbuch eintragen!
Diese Regeln gelten ab sofort.
Sobald von offizieller Seite eine Änderung erfolgt, werden wir diese sofort an Euch weitergeben.
Für die Vorstandschaft
Michael Dümler