Änderung von Satzung und Beitragsordnung

Liebe Mitglieder des Miltenberger Ruder-Clubs,

im Namen der Vorstandschaft des MRC schicke ich Ihnen/Euch in der Anlage unsere Vorlage für die Änderung von Satzung und Beitragsordnung, über die in unserer Jahreshauptversammlung am 15.02.2019 abgestimmt werden soll.

Wir freuen uns auf eine gut besuchte JHV!
Herzliche Grüße
Christiane Frankenberger-Bube

27.01.2019

Beschlussvorlage der Vorstandschaft: Satzungsänderung zur „Einführung von Pflichtarbeitsstunden für Mitglieder im Miltenberger Ruder-Club“ in der JHV 2019

Ergänzung durch Neufassung in § 5, von Absatz 5 sowie in § 6, Absatz 1 und Anpassung in §18 der Satzung

§ 5 Rechte und Pflichten

5. Die Mitglieder, mit Ausnahme der fördernden Mitglieder, sind verpflichtet, sonstige Leistungen in Form von Arbeitsleistungen zu erbringen. Diese Arbeitsleistungen können durch die Leistung eines Geldbetrages (Abgeltungsbetrag) des jeweilig verpflichteten Mitgliedes abgewendet werden.

(bisher: „5. Die Mitglieder haben in zumutbarem Umfang Tätigkeiten zum Wohl des Vereins zu übernehmen.“)

§ 6 Beiträge

1. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge, der Aufnahmegebühr sowie die Anzahl der jährlich zu leistenden Arbeitsstunden und den entsprechenden Abgeltungsbetrag entscheidet die Jahreshauptversammlung. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühr sowie die Anzahl der jährlich zu leistenden Arbeitsstunden und die Höhe des Abgeltungsbetrages sind in der Beitragsordnung festgelegt.

§ 18 Inkrafttreten

Diese Satzungsänderung wurde verabschiedet durch Beschluss der Jahreshaupt- versammlung vom 15. Februar 2019. Diese geänderte Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft

Miltenberger Ruder-Club von 1900 e.V.

Der Vorstand

Vorschlag der Vorstandschaft zur Änderung der Beitragsordnung in der JHV 2019

  1. Mitgliedsbeiträge

„Paarbeitrag entfällt“ Familienbeitrag:

Der Familienbeitrag wird für mehrere Mitglieder einer Familie (Eltern und deren Kinder; Ehe- oder Lebenspartner unter gemeinsamer Adresse) eingeräumt. Der Familienbeitrag kann auf erwachsene Kinder von Mitgliedern nur solange angewendet werden, wie  sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und dies nachweisen.

  1. Pflicht-Arbeitsstunden

Alle Mitglieder, die vereinseigene Boote oder die im MRC liegenden Privatboote, den Kraftraum oder die sonstigen sportlichen Angebote des MRC nutzen, sind jährlich zur Erbringung von Arbeitsstunden verpflichtet. Dabei gilt für Mitglieder ab 16 Jahre eine Pflicht von 8 Arbeitsstunden pro Jahr. Sofern ein Mitglied nicht in der Region wohnt, werden keine Arbeitsstunden erhoben.

Für die Ermittlung des Abgeltungsbetrages wird eine Pflicht-Arbeitsstunde mit 10 € bewertet. Ein Übertrag von Arbeitsstunden, die über die  Pflicht  hinaus geleistet  wurden,  ins  nächste Jahr oder deren Auszahlung ist nicht möglich. Der Abgeltungsbetrag wird jeweils zum Jahresende ermittelt und per  Sepa-Lastschrift  mit  dem  Jahresbeitrag  im  Folgejahr eingezogen.

Die Arbeitsstunden können in den von der Vorstandschaft angekündigten Arbeitseinsätzen oder nach Absprache mit sonstigen Tätigkeiten erbracht werden, die von der Vorstandschaft jeweils mit Saisonbeginn per Aushang bzw. auf der Homepage mitgeteilt werden. Die geleisteten Arbeitsstunden werden von den Mitgliedern formlos an die Leitung Verwaltung mitgeteilt.

Beispielsweise sind folgende Arbeiten, jeweils nach Absprache, möglich: