In der Mitteilung des Bayerischen Innenministeriums vom 08. Juni heißt es:
„Die Ausübung des Rudersports in Mannschaftsbooten ist aufgrund des bautechnisch festgelegten Abstandes von 1,3 bis 1,4 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern leider nicht möglich.
Das Rudern in Zweier-Booten mit festem Ruderpartner (Zweier ohne Steuermann) kann, da das Infektionsrisiko – auch aufgrund der Ausübung des Sports an der frischen Luft – überschaubar ist, aber ermöglicht werden.“
„Ausdrücklich nicht enthalten ist damit die Freigabe von Vierern bzw. Achtern“, berichtet BLSV-Präsident Jörg Ammon aus einem Gespräch mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.