Ruderordnung

Ruderordnung

 des Miltenberger Ruder-Club von 1900 e.V.

Präambel

Das Thema Sicherheit ist für alle Ruderinnen und Ruderer übergreifend und allumfassend wichtig, ob breitensportlich oder leistungssportlich orientiert, ob alt oder jung. Es betrifft jeden!

Daher gehört neben  der Satzung des Miltenberger Ruder-Club von 1900 e.V. (MRC) in gleicher Weise und mit der gleichen Wichtigkeit die Ruderordnung, die für alle Mitglieder verbindlich ist. Mit der Mitgliedschaft im MRC wird der Inhalt der Ruderordnung  automatisch anerkannt.

Soweit in dieser Ruderordnung die männliche Bezeichnung gebraucht wird, sind Männer und Frauen bzw. Mädchen und Jungen in gleicher Weise gemeint.

Sicherheitsbelehrung

 Vor der Rudersaison bzw. vor dem Ruderbetrieb auf Wasser bestimmt die Vorstandschaft des MRC spätestens im März des laufenden  Jahres einen Termin, zu dem alle Mitglieder, die in den Ruderbetrieb einbezogen sind, sich der Sicherheitsbelehrung zur Beachtung der Ruderordnung zu stellen haben. Hierzu erhält jedes Mitglied zum Selbststudium das Handbuch des DRV „Bootsobleute und Steuerleute“ sowie die Ruderordnung des MRC.


Schwimmfähigkeit bei Havarie

 Jeder Ruderer erklärt mit seiner Unterschrift auf dem Aufnahmeformular, dass er schwimmen und im Fall des Kenterns sich selbst retten kann.

Sollte es zur Havarie kommen, rettet sich zuerst die Mannschaft und dann wird das Boot  gesichert.

Zusammen mit einem Vorstandsmitglied ist von der havarierten Mannschaft der Unfallmeldebogen des DRV auszufüllen. Der Vorsitzende des MRC oder sein Stellvertreter sind unverzüglich vom Hergang der Havarie zu verständigen.

 

Ruderkleidung

 Ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild bei Ausfahrten sollte selbstverständlich sein. Je heller die Ruderkleidung, umso eher können andere Verkehrsteilnehmer das Ruderboot erkennen und so eher Rücksicht nehmen. Bei gemeinsamen Ruderveranstaltungen des MRC wie An- und Abrudern ist das einheitliche Clubtrikot obligatorisch zu tragen.

Es wird grundsätzlich nicht mit freiem Oberkörper gerudert.

                                                                                                                                                     

Verkehrs- und Befahrensregelung im Mainabschnitt

Schleuse Heubach und Schleuse Freudenberg

Für das „Hausgewässer“ des MRC, das ist der Mainabschnitt von der Schleuse Heubach bei km 122.8 bis zur Schleuse Freudenberg bei km 133.6, gilt eine Befahrensregelung, deren Besonderheiten, Verkehrsregelungen sowie Schifffahrtszeichen anhand einer Karte des Streckenabschnittes mit dazugehöriger Beschreibung als ständiger Aushang im Bootshaus  allen Mitgliedern des MRC und Gästen zur Information und Befolgung dient. Bergwärts ist auf der linken Mainseite unweit der grünen Bojen, talwärts auf der rechten Mainseite unweit der roten Bojen zu fahren. Ausgenommen hiervon ist die Strecke zwischen km 124 („Rose“) bis zum Anlegen am MRC-Steg. In diesem Bereich ist bergwärts unweit des rechten Ufers, nahe oder uferseitig zu den roten Bojen zu fahren.     Boote ohne Steuermann sichern sich durch häufiges Kontrollieren des Fahrwassers. Ruderer müssen der Berufs- und der Personenschifffahrt und den unter Segel fahrenden Booten ausweichen.


Sicheres Bootsmaterial

 Zur Sicherheit aller sollten das gesamte Bootsmaterial und alle weiteren Ausrüstungsgegenstände sorgfältig behandelt und durch Wartung und Pflege in gutem Zustand erhalten werden. Jedes Boot ist mit einem Bugball ausgestattet. In den Booten mit festen Schuhen müssen Fersenbänder und Schnellauslösemechanismen funktionsfähig sein. Die Fersenbänder müssen so befestigt sein, dass die Fersen nicht mehr als 5 cm angehoben werden können. Bei Riemen und Skulls müssen im regelmäßigen Turnus der Sitz der Klemmringe sowie die Abstände Innen-/Außenhebel überprüft werden. Jeder Ruderer und jede Mannschaft überprüfen vor Antritt der Fahrt den festen Sitz der Rollschienen, die Gangbarkeit der Rollsitze, des Steuers und die Verstellbarkeit und den Sitz der Stemmbretter.

Für die Ausbildung, das Kinder- und Schülerrudern sowie das leistungssportliche Rudern stellt der MRC Boote gemäß Ziff. 2.3.2 der Ausführungsbestimmungen der Ruder-Wettkampfregeln des DRV (z.B. fest eingebaute  Auftriebskörper bzw. Schotts) zur Verfügung.

Wird vor Fahrtantritt ein Bootsschaden festgestellt, ist dieser in das elektronische Fahrtenbuch einzutragen und unverzüglich dem Sportlichen  Leiter und dem Technischen Leiter zu melden. Das betreffende Boot wird nicht gerudert und ist sofort zu sperren.


Ruderbefähigung – Bootsobleute und Steuerleute

Der Vorstand entscheidet, welches Boot für welche Ruderer oder Rudergruppe freigegeben ist. Ebenfalls obliegt es der Entscheidung des Vorstandes, wer als Steuermann und/oder Bootsobmann eingeteilt werden kann.

Die Steuerbefähigung und -berechtigung erteilt der Vorstand nach erfolgter Teilnahme an der Sicherheitsbelehrung.


 Elektronisches Fahrtenbuch

 Vor Antritt der Ruderfahrt ist diese in das elektronische Fahrtenbuch einzutragen und der Eintrag nach Rückkunft zu vervollständigen. Dabei ist der Bootsobmann (bei Mannschaftsbooten) namentlich zu kennzeichnen.

  

Kinder und Jugendliche

 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur unter Anleitung oder mit Genehmigung der Betreuer, der Trainer oder des Vorstandes alleine rudern.

  

Licht- und Wetterbedingungen

 Nur bei guten Sichtverhältnissen (Tageslicht) ist Rudern erlaubt. Wenn ein Gewitter in Verzug ist, darf erst gar nicht vom Steg abgelegt werden bzw. wenn Boote schon unterwegs sind, haben diese umgehend den Steg des MRC anzufahren. Bei Nebel oder Eisgang ist Rudern grundsätzlich verboten. Bei einer Lufttemperatur unter 4° Celsius findet kein Ruderbetrieb statt. Eine Ausfahrt ist spätestens mit dem Beginn der Dämmerung am Bootssteg zu beenden.

 

Rettungs- bzw. Schwimmwesten

 Die Notwendigkeit zum Tragen von Schwimm- oder Rettungswesten entscheiden die Betreuer oder Trainer vor dem jeweiligen Fahrtantritt.

Diese Ruderordnung wurde bei der Vorstandsitzung am 12. Juni 2015 beschlossen und gemäß Beschluss der Vorstandschaft vom 09.04.2026 angepasst.